Die Gesetze der Kommunen
Satzung oder Verordnung? Ein winziger Exkurs ins Kommunalrecht.
Das deutsche politische System ist aufgeteilt in drei Gewalten: Legislative, Judikative und Exekutive. Die Legislative verabschiedet Gesetze - ihr gehören die Parlamente an, also das Bundesparlament und die Parlamente der Länder. Die Judikative wird durch unabhängige Gerichte ausgeführt und überprüft, ob die Gesetze eingehalten werden. Die Exekutive setzt diese Gesetze um.
Wo sind in diesem System die Kommunen zu verordnen? Kommunen sind keine Gerichte, daher fällt die Judikative als Option schonmal raus, so viel ist klar. Der Legislative? Schließlich können Kommunen auch eigene “Gesetze” erlassen (Spoiler: Es sind keine Gesetze). Oder doch der Exekutive? Schließlich müssen Kommunen die Gesetze von Bund und Land ausgeführen, zumindest innerhalb eines Ermessensspielraums.
Tatsächlich sind Kommunen ein Teil der sogenannten “normsetzenden Exekutive”. Im föderalen System werden Gesetze von Parlamenten oft bewusst sehr allgemein formuliert, damit die Kommunen diese auf ihre örtlichen Gegebenheiten anpassen und konkretisieren können. Um das zu tun, können Kommunen Rechtsverordnungen erlassen und Satzungen beschließen. Es ist aber ziemlich klar geregelt, in welchen Bereichen und zu welchem Ausmaß Kommunen sich selbst verwalten. Diese klare Regelung ist nötig, klar ist, welche Verantwortlichkeiten die föderalen Ebenen haben und welche Ermessensspielräume sie nutzen dürfen.
Satzungen basieren immer auf der Rechtsgrundlage der Gemeindeordnung (GemO §4) für Baden-Württemberg. Satzungen sind beispielsweise die Stellplatzsatzung. Auch kommunale Steuern wie z.B. die Verpackungssteuer sind über Satzungen geregelt. Allgemein gesprochen: Satzungen regeln die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft und richten sich an alle Einwohner*innen der Kommune. Satzungen können aber nicht gegen die Gesetze der übergeordneten Gesetzgeber verstoßen. So kann eine Kommune zum Beispiel nicht für sich die Straßenverkehrsordnung neu definieren.
In manchen Situationen kann die Landesregierung die Verantwortung für die Ausgestaltung eines Gesetzes explizit an die Kommune übertragen. Das passiert dann entweder explizit im Gesetzestext (z.B. “die zuständige Behörde erlässt hierzu eine Rechtsverordnung”) oder es wird zusätzlich zum Gesetz oder einer Landesverordnung eine sogenannte Delegationsverordnung erlassen (z.B. “Die Ermächtigung … wird auf die örtlichen und unteren Straßenverkehrsbehörden übertragen”). Oft geschieht diese Ausgestaltung, indem die Kommune eine Rechtsverordnung erlässt.
Das ist beispielsweise bei der Rechtsverordnung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren der Fall. Die Verantwortung wurde vom Land Baden-Württemberg per Delegationsverordnung ParkgebVO §1 (1) übertragen.
So viel zum kleinen Exkurs. Ich würde Dich ja noch gerne mit dem dritten rechtlichen Instrument, den Allgemeinverfügungen, langweilen - aber das spare ich mir für ein andermal auf.